Für eine logopädische Behandlung in meiner Praxis benötigen Sie eine Verordnung zur Heilmittelerbringung von Logopädie, die von Ihrem Hausarzt, einem Neurologen, einem Hals-Nasen-Ohrenarzt, einem Kinderarzt oder einem Zahnarzt ausgestellt werden kann. Ab dem Datum der Ausstellung ist die Verordnung 28 Tage gültig.
Einen Termin vereinbaren Sie am besten telefonisch. Teilen Sie mir dazu idealerweise bereits bestimmte Tage und Uhrzeiten mit, an denen Sie die Therapie wahrnehmen könnten. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, über die Kontaktanfrage eine online Terminanfrage zu stellen. Ich melde mich dann schnellstmöglich mit passenden Terminvorschlägen bei Ihnen zurück.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie sind häusliche Übungen, die die in der Praxis erarbeiteten Inhalte vertiefen. Auf Wunsch arbeite ich im engen Kontakt mit dem behandelnden Arzt oder bei Kindern mit dem Kindergarten oder einem anderen Therapeuten zusammen.
Die Frequenz der Therapie beträgt üblicherweise ein bis zweimal wöchentlich. Die Sitzungsdauer ist abhängig von der Verordnung und liegt bei 30, 45 oder 60 Minuten. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. 10% des Gesamtverordnungswertes sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung sind vom Versicherten selbst zu tragen.
Eine etwaige Zuzahlungsbefreiung muss vor Beginn der Therapie vorliegen.